der LehrerInnen und ErzieherInnen
 
 
 
 
 

 
Wichtige PR- Infos

 

Personalratsinformation Nr. 22 vom 19.01.2012

 

Mitarbeiter - Vorgesetzten - Gespräche

Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche unterscheiden sich grundsätzlich von allen anderen Gesprächen, die Sie mit Ihren Vorgesetzten führen. Sie finden zusätzlich zu den Gesprächen statt, die Sie zu bestimmten Anlässen mit Ihren Vorgesetzten führen sollen und müssen. Solche Dienstgespräche können sein:
1. vorgangsbezogene Informationen und Anweisungen,
2. Arbeitsbesprechungen und Sitzungen,
3. Konfliktgespräche,
4. Gespräche im Rahmen der dienstlichen Beurteilung.

Welche Ziele haben Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche?
1. Austausch über Arbeitssituation und Rahmenbedingungen,
2. Festlegung von Fördermaßnahmen zur Zielerreichung,
3. Abstimmung individueller Entwicklungsperspektiven der MitarbeiterInnen,
4. Erweiterung der Handlungs- und Entscheidungsspielräume,
5. Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen MitarbeiterIn und Führungskraft,
6. Optimierung der Aufgabenverteilung und Arbeitsabläufe im Bereich der Führungskraft,
7. gemeinsame Festlegung von Arbeitsergebnissen durch Zielvereinbarungen.

Wie sollten die Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche stattfinden?
Die Gesprächsatmosphäre sollte durch gegenseitigen Respekt, Toleranz und Einfühlsamkeit geprägt sein. Beide Gesprächspartner sollen im Dialog Ihre Sichtweisen äußern können. Äußern auch Sie Ihre Wünsche, Vorstellungen und Gedanken zum Schulalltag! Beiden Seiten ist genügend Zeit der Vorbereitung einzuräumen! Die Gespräche gehören zu den Dienstpflichten der Vorgesetzten und sind allen MitarbeiterInnen anzubieten. Für die KollegInnen sind diese Gespräche immer freiwillig! Die Gespräche finden ausschließlich zwischen der Führungskraft und der MitarbeiterIn statt. Das Hinzuziehen anderer Personen ist unzulässig. Kommt es jedoch während des Gespräches zu Abweichungen von vorher vereinbarten Gesprächsinhalten oder Verletzungen der Gesprächsführung, so können Sie jederzeit das Gespräch mit einer kurzen Erklärung abbrechen.

Was ist bei allen anderen Dienstgesprächen zu beachten?
Alle anderen Dienstgespräche sind zunächst verbindlich. Aber auch hier gelten die Grundsätze des gegenseitigen Respekts und der Achtung der Person. In diesen Gesprächen können Sie bei Bedarf Personen Ihres Vertrauens sowie KollegInnen der Personalvertretung hinzuziehen. Gerade in Konfrontationssituationen entstehen mitunter erhebliche psychische Drucksituationen, in der sie die Unterstützung durch Vertrauenspersonen benötigen. Die Teilnahme ist durch das Verwaltungsverfahrensgesetz § 14 Abschnitt 4 geregelt.

Grundsätzlich ist in allen Dienstgesprächen und bei Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gesprächen auf Folgendes zu achten:
1. Alle Gespräche sind rechtzeitig unter Nennung der Themen zu vereinbaren.
2. Die Vertraulichkeit ist immer zu wahren.
3. Gespräche finden nie auf dem Flur oder zwischen „Tür und Angel“ statt.

Bitte informieren Sie sich: 
- Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche (2005/ 2007) Senatsverwaltung für Bildung Jugend und Sport
- Sie finden die Broschüre in Ihrer Schule, beim Personalrat oder hier auf der Homepage !
Nutzen Sie Ihren Personalrat für die Beratung vor oder nach einem schwierigen Gespräch!
                                                                                                                          Ihr Personalrat


 

Personalratsinformation Nr. 21 vom 17.11.2011

Präventionsgespräche

Aus aktuellen Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen wissen wir, dass es weiterhin große Verunsicherungen bei einer Einladung zu einem Präventionsgespräch gibt. Bereits im Mai 2010 haben wir im PR-Info Nr.12 (siehe unter www pr-tk.de) ausführlich dazu informiert und möchten darum heute nur punktuell und kurz auf Wichtiges hinweisen:

In der Regel lädt Sie die Schulleitung nach längerer Krankheit oder nach mehreren kurzzeitigen Erkrankungen ein, um mit Ihnen und auf Wunsch mit einem PR-Mitglied (und/oder der Frauen-, Schwerbehindertenvertreterin) in vertrauensvoller Atmosphäre über die Wiederherstellung Ihrer Arbeitsfähigkeit zu sprechen.

  • Die Annahme des Präventionsgespräches ist absolut freiwillig und Ihre Ablehnung (ohne Begründung) darf zu keinerlei Benachteiligungen führen.
  • Selbstverständlich können auch Sie ein Präventionsgespräch einfordern. Selbst dann, wenn Sie das Gefühl haben sehr belastet und damit von Krankheit bedroht zu sein, um Hilfe in Anspruch zu nehmen und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
  • Ziel ist es, dass Sie im Präventionsgespräch Ihre Situation darlegen, zum Stand und zur Ursache Ihrer Erkrankung berichten können (soweit sie im dienstlichen Zusammenhang steht und ohne Nennung einer Diagnose) und Ihre Lösungsvorschläge/Wünsche, die sich positiv auf Ihre Rückkehr bzw. Ihre gesundheitliche Stabilisierung auswirken, vortragen und die dafür erforderlichen Maßnahmen benennen.
  • Es wird gemeinsam ein Einsatz- und Maßnahmeplan entwickelt, der sich u.a. auf folgende Aspekte beziehen könnte:
    • Umsetzung der stufenweisen Wiedereingliederung mit dem Hamburger Modell
    • Stundenplangestaltung, insbesondere Fach-, Klassen- und Jahrgangseinsatz, Raumzuweisung, Freistunden bzw. Pausen, Aufsichten, Konferenzteilnahme, Wandertags- und Fahrtenbegleitung
    • Unterstützung bei Inanspruchnahme von externen Leistungen (z.B. vom Integrationsamt) u.v.a.m.
  • Die Ergebnisse müssen in einem Protokoll festgehalten werden und können so jederzeit mit der tatsächlichen Umsetzung verglichen werden.

Wir möchten Ihnen die Angst nehmen und Ihnen Mut machen. Nutzen Sie bei Unsicherheiten und Fragen unbedingt die Beratung bei uns.

Tipp:
Unser nächstes PR-Info wird Ihnen zum Thema „Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche“ wichtige Informationen und Hinweise geben.


Personalratsinformation Nr. 19 vom 25.08.2011

Gesamtkonferenz entscheidet über den Geschäftsverteilungsplan! 

Im Gefolge der Schulstrukturreform setzte die Senatsbildungsverwaltung im Dezember 2010 die VV Zuordnung in Kraft. Hinter dieser nichtssagenden Abkürzung versteckt sich die Ausstattung der Schulen mit Funktionsstellen und sog. Funktionen. Während die Funktionsstellen besoldungsrelevant sind, gibt es für die Funktionen zur Entlastung je zwei Abminderungs-stunden. Bei deren Aufteilung hat das jeweilige Kollegium in der Gesamtkonferenz die Möglichkeit, Grundsätze zu beschließen.

„Für eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Aufgaben auf die Funktionsstelleninhaber/-nnen sollte die Zahl der Fächer, die Zahl der im Fach bzw. in den Fächern unterrichtenden Kolleg/-innen, die Zahl der Kurse bzw. zu unterrichtenden Lerngruppen, die Zahl der Bildungsgänge und Berufe, der Anteil an der Gesamtstundenzahl sowie die fachlichen Aufgaben und die pädagogische Bedeutung in Bezug auf die Schulentwicklung berücksichtigt werden. (...)

Der Geschäftsverteilungsplan ordnet die an der Schule im Rahmen der pädagogischen, fachlichen sowie organisatorischen Koordination anfallenden Aufgaben den Funktionsstelleninhaber/-innen sowie weiteren Lehrkräften, denen nach § 73 Abs. 2 Schulgesetz eine besondere Aufgabe übertragen wird, zu. (...)

Die Verantwortlichkeit für die Erstellung des Geschäftsverteilungsplans liegt beim Schulleiter/bei der Schulleiterin. Dabei ist § 79 Abs. 3 Nr. 9 Schulgesetz (Grundsatzentscheidungen der Gesamtkonferenz) zu beachten.“

Damit werden die Rechte der Gesamtkonferenz gemäß Schulgesetz für Berlin in diesem Zusammenhang besonders hervorgehoben.

Wir möchten deshalb die Kollegien dringend auffordern:

• Nehmen Sie die Ihnen im Schulgesetz verbliebenen demokratischen Beteiligungsrechte
  wahr: Wirken Sie an den Grundsatzentscheidungen mit!
• Fordern Sie Ihre Beteiligung an der Erstellung des schulischen Geschäftsverteilungsplans
  zur nächsten Gesamtkonferenz ein!
• Entscheiden Sie mit, für welche Aufgabenbereiche Fachbereichsleitungsstellen (A 15) und
  für welche Fachleitungsstellen (A 14) zur Verfügung stehen sollen!
• Entscheiden Sie mit, für welche Funktionen für welchen Zeitraum Ermäßigungsstunden
  gewährt werden sollen!
• Lassen Sie sich von Ihrer Schulleitung informieren, wie ihr Konzept zur Aufgabenverteilung
  und zur entsprechenden Personalentwicklung an der Schule aussieht!

Ihr Personalrat


Personalratsinformation Nr. 17 vom 11.08.2011

Allen Kolleginnen und Kollegen wünscht der Personalrat einen guten und problemlosen Start in das Schuljahr 2011/ 2012

Es gibt mehr Geld...

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 9. Juni 2011 das Gesetz zur Besoldungs-neuregelung beschlossen. Damit wurde ab dem 1. August 2011 nicht nur das Besoldungssystem für neu einzustellende Beamtinnen und Beamte, z.B. bei einer Versetzung aus einem anderen Bundesland geändert, sondern auch eine Überleitung für die bereits beschäftigten Beamtinnen und Beamten erforderlich.

Der Familienzuschlag, die Stellen- oder Amtszulagen und die Jahressonderzahlung bleiben als eigenständige Zahlungen erhalten. Wesentliche Änderung ist die zukünftige Festlegung des Grundgehalts nach der Berufserfahrung und nicht nach dem Dienstalter (DA), d. h. bei einer Einstellung ohne Berufserfahrung erfolgt die Besoldung gemäß der Stufe 1. Der weitere Aufstieg innerhalb der Besoldungsgruppe ist nicht allein vom Zeitablauf bestimmt, sondern kann bei dauerhaft herausragenden Leistungen beschleunigt, aber auch bei unterdurchschnittlichen Leistungen gehemmt werden. Abwesenheitszeiten ohne Besoldung z. B. wegen längeren Sonderurlaubs zur Betreuung von Kindern wirken sich ebenfalls negativ auf den Aufstieg aus.

Bei der Überleitung in das neue Besoldungsrecht wird die Besoldungserhöhung zum 1. August 2011 in Höhe von 2 % berücksichtigt. Deshalb erfolgt die Zuordnung entweder direkt in eine Stufe der nun gültigen Besoldungstabelle oder in eine Überleitungsstufe der Überleitungstabelle. Dabei ist die Stufe oder die Überleitungsstufe maßgeblich, die dem auf den vollen Euro-Betrag aufgerundeten Grundgehalt entspricht bzw. die mit dem nächsthöheren Betrag.

Besoldungstabellen und weitergehende Informationen finden Sie hier!

Ihr Personalrat


Personalratsinformation Nr. 16 vom 17.02.2011

An fast allen Schulen gibt es Kolleginnen und Kollegen mit einer anerkannten (Schwer)Behinderung.

Nicht immer ist bekannt, wer diese Kolleginnen und Kollegen sind. Deren Schwerbehinderung ist auf den ersten Blick meist nicht sofort erkennbar und keine bzw. keiner von ihnen ist verpflichtet, sich dazu öffentlich im Kollegium zu äußern. Keiner von uns trägt gern offen seine Schwachstellen zur Schau!

Im Schulalltag kann es in verschiedenen Situationen zu Irritationen kommen, z.B.

  • wenn jemand weniger oder nur bestimmte oder auch gar keine Aufsichtsverpflichtungen hat,
  • wenn jemand so gut wie nie am Vertretungsplan zu finden ist,
  • wenn jemand weniger Aufgaben innerhalb der Schule übernimmt als andere....

Eine Krankheit kann man heilen, eine Behinderung nicht.

Bevor das Versorgungsamt überhaupt eine Behinderung anerkennt, müssen schon schwerwiegende Beeinträchtigungen vorliegen.
Keiner, dem eine Behinderung anerkannt wird, hat deswegen Vorteile. Der Gesetzgeber bietet lediglich sogenannte Nachteilsausgleiche an, die es den Betroffenen ermöglichen sollen, überhaupt noch oder zumindest länger am Arbeitsleben teilzuhaben.

Das mag in der Schule manchmal problematisch erscheinen, aber für die Betroffenen müssen die Arbeitsbedingungen so gestaltet werden, dass sie trotz Behinderung ihrer Arbeit nachgehen können.
Das sind keine Privilegien, sondern die vom Gesetzgeber gewährten Nachteilsausgleiche.
Alle diese Kolleg/-innen sind rechtlich geschützt durch das SGB IX, die VV Integration und durch die gerade unterzeichnete Integrationsvereinbarung.
Eine große Verantwortung liegt hierbei in erster Linie bei den Schulleitungen, die gefordert sind, aufmerksam und behutsam ihrer besonderen Fürsorgepflicht nachzukommen.

Ebenso bedeutsam erscheint es, dass auch im Kollegenkreis darauf geachtet wird, dass gegenseitiger Respekt und Verständnis füreinander nicht durch die stets steigenden Arbeitsbelastungen abhanden kommen.

Von  Behinderung bedroht sein kann jeder von uns. Eine verstärkte psychomentale Belastung,  die stetig wachsende Zahl der Langzeiterkrankten und daraus folgende zusätzliche Arbeit, die erhöhten Anforderungen bei der Umsetzung der Schulstrukturreform u.v.a.m. sind dafür wesentliche Ursachen.

Neben der Unterstützung für die Schwerbehinderten geht es ebenso um den Schutz der gesunden Kolleginnen und Kollegen.

Gehen Sie sensibel mit diesen Fragen in Ihrem Kollegium um, holen Sie sich Rat und Hilfe –
Ihre Beschäftigtenvertretungen beraten und unterstützen Sie gern.

Kerstin Trögel                                                            Marion Tippner       

      PR                                                                        SbV                               

Personalratsinformation Nr. 15 vom 06.01.2011

Allen Kolleginnen und Kollegen wünscht der Personalrat ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2011.

Jahressonderzahlungen für PKB-Kräfte 

Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass auch PKB-Kräften eine anteilige Jahressonderzahlung zusteht. Diesen Anspruch sollten die Betroffenen unbedingt bei der zuständigen Personalstelle geltend machen bzw. bereits getätigte Zahlungen auf Richtigkeit überprüfen.

Seminarprogramm der Unfallkasse

Die Unfallkasse Berlin bietet auch in diesem Kalenderjahr wieder interessante Seminare für Lehrkräfte und Erzieher/-innen an, die Sie in der entsprechenden Broschüre finden, welche bestimmt in Ihrem Lehrerzimmer ausliegt. So gibt es u.a.

  • Workshops zur Reduzierung von Belastungen (S.87) oder zur Förderung des Klassenklimas (S. 88);
  • Seminare zum sicheren Klettern in der Schule (S. 131) oder zum selbstbestimmten Lernen im Sportunterricht (S. 128);
  • Seminare zur Gewaltprävention (S.123) oder zu der Frage, ob unsere Kinder aus dem Gleichgewicht geraten sind (S. 125);
  • Seminare zur Gesundheitsförderung im Lehrerberuf – trotz hoher Belastung gesund bleiben (S. 89, 124).

Auch für Schulleitungen gibt es interessante Angebote. Das Anmeldeformular zum Kopieren findet man auf der letzten Seite der Broschüre.

Viel Spaß und interessante Erkenntnisse wünscht Ihnen
Ihr Personalrat


Personalratsinformation Nr. 14 vom 28.10.2010

Krankenscheine verschlossen und vertraulich

Am 02.09.2010 ging ein Schreiben der Serviceeinheit Personalstelle aus der Flottenstraße, den künftigen Postverkehr betreffend, an alle Schulleitungen/ Schulsekretariate. Hier fordert die Serviceeinheit unter dem
Punkt 3:
„Die Post in den verschließbaren Umlaufmappen grundsätzlich ohne Umschläge versenden" (sofern nicht als verschlossen/vertraulich gekennzeichnet). Dies betrifft auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen!
Der Personalrat rät Ihnen daher dringend, den Briefumschlag mit Ihrer ärztlichen Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung stets mit verschlossen/ vertraulich zu kennzeichnen und die für die Schule relevanten Daten (Personalnummer, Name, Dauer der Arbeitsunfähigkeit) auf den Umschlag zu schreiben.

Medikamentengabe durch Dienstkräfte

Es gibt Fälle, bei denen Dienstkräfte freiwillig Tabletten, Tropfen, Sondennahrung u.ä. an Schüler/-innen verabreichen. Dazu geben wir Ihnen einen Auszug aus dem Inhalt eines Schreibens vom 20.04.10 von Frau Lampe (LSA ZS C) zur Kenntnis:
„Verursacht eine Lehrkraft bei einem Schüler einen Personenschaden, so greift zunächst die Schadensregulierung der Unfallkasse des Landes Berlin. Die zivilrechtliche Haftung der Lehrkraft gegenüber dem geschädigten Schüler beschränkt sich ... auf Vorsatz. Gemäß § 110 Abs.1 SGB VII  kann die Unfallkasse aber bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Versicherungsfalls Rückgriff beim Schädiger, also der Lehrkraft nehmen.“ Gleiches gilt natürlich auch für Erzieher/-innen und alle anderen pädagogischen Kräfte in den Schulen.
Bei speziellen Fragen wenden Sie sich bitte an uns.

Unfälle und Unfallmeldungen

Wir möchten Sie erneut darauf hinweisen, die Unbedenklichkeitserklärung auf der Unfallmeldung nicht zu unter-schreiben, da zum Zeitpunkt des Ausfüllens des Formulars durch den Verunfallten oder einen Beauftragten nicht abzusehen ist, ob der Unfall zu Spätfolgen führen kann.
Wenn ein Unfall bei Tätigkeiten passiert, die nicht in Ihrem Aufgabenbereich (z.B. bei Dekorations- oder Umbau-arbeiten im Klassenraum) als Lehrer/-in oder Erzieher/-in liegen, wird im ungünstigsten Falle ein solcher Unfall von der Unfallkasse nicht als Dienstunfall anerkannt.

Dienstliche Beurteilungen

In den Ausführungsvorschriften über die Beurteilung von Beamtinnen und Beamten des Schul- und Schulaufsichtsdienstes vom 12.7.2010 steht unter 3.2:
„Beamte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, werden nur auf eigenen Antrag regelmäßig beurteilt.“

Stellenausschreibungen

Wie vom Personalrat seit langem gefordert, gibt es jetzt die ersten Stellenausschreibungen, die sich vorrangig an Lehrerinnen und Lehrer richten, deren Unterrichtsfähigkeit eingeschränkt ist.
Bitte beachten Sie entsprechende Veröffentlichungen - auch auf unserer Homepage!

Sprechstundenänderung für Erzieher/-innen

Mit Schuljahresbeginn bieten wir für Erzieher/-innen unsere Donnerstagssprechstunden von 13.00 bis 17.00 Uhr an. Eine individuelle Terminvereinbarung ist natürlich auch weiterhin möglich.

Ihr Personalrat                                                                                                         


Personalratsinformation Nr. 13 vom 26.08.2010

Einladung zur Personalversammlung

Was geht noch?
 Geht noch was?
            Es geht immer noch was! ...?

Die Altersstruktur in der Berliner Schule ist aus den Fugen geraten.
Zu Risiken und Nebenwirkungen könnten Sie Ihren Dienstherrn befragen oder
Sie informieren sich auf unserer

1. Personalversammlung im Schuljahr 2010/2011 am

Montag, 04.10.2010, Beginn 12.15 Uhr,
 im FEZ „Großer Saal“
                (An der Wuhlheide 197 in 12459 Berlin).

Vorläufige Tagesordnung: 
  1. Begrüßung und Bericht des Personalrats
  2. „Ü50 stärken“– Gastrednerin Fr.I.Uesseler-Gothow
  3. Position der Gewerkschaften und Verbände
  4. Sprechstunde spezial / Frauenförderplan
  5. Diskussion zu den aufgetretenen Fragen
  6. Anträge und Resolutionen

Hinweis: Nach § 48 Satz 2 PersVG findet die Personalversammlung während der Arbeitszeit statt. Jede Dienstkraft einer Dienststelle hat Teilnahmerecht. Bitte informieren Sie die Schulleitung über Ihre Teilnahme an der Personalversammlung. Damit sind Sie für die Personalversammlung ohne Minderung der Bezüge vom Dienst befreit.

Ihr Personalrat        

Personalratsinformation Nr. 12 vom 27.05.2010

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) während und nach einer Langzeiterkrankung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mehrere Anfragen an den PR zeigen, dass langzeiterkrankte Kolleg/-innen beim Angebot eines Präventionsgespräches durch ihre Schulleitung häufig verunsichert sind.

Auf der Grundlage von Sozialgesetzbuch (SGB) IX und DV Gesundheit besteht für die Dienstbehörde
die rechtliche Verpflichtung zur aktiven und vorsorgenden Gesundheitsförderung für die Beschäftigten.

Nach langer Krankheit von Beschäftigten soll der Arbeitgeber, in der Regel der Schulleiter/ die Schulleiterin, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement initiieren.
Hierbei lädt er schriftlich zu einem ersten Präventionsgespräch, wobei die Beschäftigtenvertretungen zu beteiligen sind.
Die Annahme dieses Angebots ist freiwillig.
Der Beschäftigte hat ebenfalls das Recht, ein Präventionsgespräch einzufordern.

Es geht um den Erhalt der Arbeitsfähigkeit mit Hilfe eines gemeinsam abgestimmten Einsatz- oder Maßnahmeplans, wobei möglichst Lösungsvorschläge der betroffenen Beschäftigten hinsichtlich der Rückkehr bzw. der Konfliktbewältigung berücksichtigt werden sollen.

Folgende Aspekte könnten dabei besprochen werden:

  • Stundenplangestaltung (Fach-, Klassen- und Jahrgangseinsatz; Raumzuweisung; Freistunden bzw. Pausen; Aufsichten; Konferenzteilnahme),
  • Umsetzung der stufenweisen Eingliederung (Hamburger Modell),
  • Hinzuziehung von Experten (z.B. der Betriebsärztin),
  • Bereitstellung von Hilfsmitteln je nach Krankheitsbild,
  • Unterstützung bei Inanspruchnahme von externen Leistungen (z.B. vom Integrationsamt).

Was jeder wissen sollte: Kein Beschäftigter kann gegen seinen Willen vorzeitig in den Ruhestand geschickt werden, wenn Maßnahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements nicht erfolgt sind.

DV Umsetzung

Seit dem 03.05.2010 gilt die neue DV-Umsetzung. Auf unserer Homepage finden Sie das Dokument hier. 

Ihr Personalrat


Personalratsinformation Nr. 11 vom 25.02.2010

Neues Verfahren bei Krankmeldungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit der Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 2/ 2010 „Handlungsweisen bei Abwesenheitsvorgängen für alle Dienstkräfte der Hauptverwaltung in den öffentlichen Schulen Berlins“ vom 27.01.2010 ist das Verfahren bei Krankmeldungen neu geregelt worden.

Wesentliche Änderungen für die Beschäftigten sind:
· Eine Krankmeldung muss grundsätzlich der Schule zugesandt werden, nicht der Personalstelle.
· Dem Schulleiter wird die Befugnis übertragen, alle Krankmeldungen seiner Dienstkräfte (Lehrkräfte, Erzieher/innen, sonstiges pädagogisches Personal) entgegenzunehmen.
· Dem Schulleiter wird die Zuständigkeit übertragen, im Einvernehmen mit der Schulaufsicht in bestimmten Ausnahmefällen bei einer Erkrankung bereits vom ersten Tag an ein Attest einzufordern.
· Ist das Schulsekretariat der Stammschule in den Ferien telefonisch nicht erreichbar, sind bei einer Erkrankung, die in die Ferienzeit hineinreicht oder während der Ferienzeit auftritt, die entsprechenden Meldungen postalisch, vorab per Email oder per Fax einzureichen.
Die Einzelheiten sind dem „Merkblatt zum Verhalten bei Abwesenheiten“, das Ihnen die Schulleitung in geeigneter Form zur Kenntnis zu geben hat, zu entnehmen.

Für Sie als Beschäftigte gilt weiterhin:
· Sie zeigen Ihre Arbeits- bzw. Dienstunfähigkeit dem Schulsekretariat an. Die Art Ihrer Erkrankung (Diagnose) müssen Sie nicht mitteilen, danach darf auch nicht gefragt werden. Sollten Sie die voraussichtliche Dauer Ihrer Fehlzeit nicht einschätzen können, lassen Sie sich zu keiner vagen Prognose verleiten.
· Die Schulleitung ist nicht befugt, Sie während Ihrer Abwesenheit dienstlich anzurufen und Auskünfte über Art und Dauer Ihrer Arbeits-/ Dienstunfähigkeit einzuholen.

Achtung:

  • Achten Sie auf Ihre sensiblen individuellen Daten!
  • Geben Sie Ihre Krankschrift immer im verschlossenen Briefumschlag ab.
  • Auf diesem Umschlag sind der Name des Beschäftigten, die Personalnummer, Beginn und Ende der Dienstunfähigkeit und die Angabe, ob es sich um eine Erst-  oder Folgebescheinigung handelt, zu vermerken (Merkblatt Fußnote 1 zu Punkt 5).

Bei Problemen mit der Handhabung der neuen Verwaltungsvorschrift wenden Sie sich an uns.

Ihr Personalrat


Personalratsinformation Nr. 10 vom 11.02.2010

Einstellung befristet beschäftigter Kolleginnen und Kollegen

Zum 8. Februar 2010 wurden in unserer Region 17 Kolleginnen und Kollegen mit unbefristeten Verträgen eingestellt sowie acht Umsetzungen aus anderen Regionen vorgenommen. Damit ist ein seit Schuljahresbeginn existierender Bedarf langfristig gedeckt worden. Wir als Personalrat begrüßen ausdrücklich, dass unbefristete Stellen besetzt wurden und damit weitere Kolleginnen und Kollegen ihren Dienst im Land Berlin antreten konnten. Ihnen gilt natürlich von unserer Seite ein „Herzlich Willkommen“.
Als positiv ist ebenfalls die Entscheidung der Senatsverwaltung zu sehen, einer von ihr definierten Gruppe von Fristverträglern (mit 2. Staatsexamen, mindestens der Note 3 und einem aktuellen Fristvertrag, der vor dem 1.10.09 abgeschlossen wurde und bis zum Schuljahresende gilt) bereits jetzt schriftlich ein Angebot auf eine unbefristete Stelle zum kommenden Schuljahr zu unterbreiten.
Wir hoffen und wünschen im Interesse der Kollegien, dass sich die Situation mit dem zweiten Halbjahr etwas entspannt.

Erzieherinnen und Erzieher – noch immer keine Entfristung der Arbeitsverhältnisse

Nicht so erfreulich ist die Entscheidung der Senatsverwaltung, den seit 2007 befristet beschäftigten bzw. befristet aufgestockten Erzieherinnen und Erziehern erneut nur eine Befristung bzw. eine Aufstockung bis zum 31.08.2010 anzubieten. Gleichzeitig sei an das Angebot für Quereinsteiger erinnert, jetzt im Erzieherbereich tätig werden zu können. Noch größer kann die Diskrepanz zwischen Anspruch an Bildung und Erziehung und dessen Wirklichkeit kaum sein!

Fragen des Personalrates im Zusammenhang mit dem Informationsschreiben (Senbwf II C 1.9) über Änderungen bei der Ausbildung von Ersthelferinnen und Ersthelfern an den Berliner Schulen vom 08.12.2009:
1.   Sind „Erste-Hilfe-Lehrgänge“ für alle Lehrerinnen und Lehrer verbindlich und verpflichtend?
2.   Gelten bereits erworbene Scheine, die 5 Jahre Gültigkeit haben , bis zum Ablaufen weiter?
3.   Gibt es Vorstellungen oder Festlegungen, zu welchem Zeitpunkt die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer erfolgen soll, da ja ein wesentlich erhöhter Schulungsbedarf entsteht? (z. B. innerhalb der Unterrichtszeit)

Dazu folgende Antworten der Behörde:
„zu 1. Die Schulung ist nicht für alle Lehrkräfte verbindlich. Es gibt folgende Empfehlung: Laut Frau Haberichter von der Unfallkasse sollten alle in Frage kommenden Dienstkräfte als Ersthelfer ausgebildet sein. In Frage kommen an Schulen: Lehrkräfte in gefahrgeneigten Fächern (Sport, Physik, Chemie u.a.), Lehrkräfte die auf Klassenfahrt gehen und vor allem auch die Sekretärin, die ja in den meisten Fällen erste Anlaufstelle ist.
zu 2. Bereits erworbene Scheine behalten laut Frau Haberichter von der Unfallkasse ihre 5-jährige Gültigkeit und erst im Anschluss gilt die 2-Jahres-Regelung.
zu 3. Die Organisation der Teilnahme an den Schulungen ist schulintern zu regeln. Der Schulungsbedarf ist jedoch nicht deutlich erhöht, da die 2-Jahres-Regelung erst für die ab jetzt neu erworbenen Scheine gilt. Maximal 50 % der in Frage kommenden Lehrkräfte können pro Kalenderjahr geschult werden, so dass nach zwei Jahren alle in Frage kommenden Lehrkräfte geschult sein müssten.“
Nicht alle offenen Fragen sind damit für uns geklärt. Wir werden weiter nachfragen und Sie weiterhin informieren. 

Ihr Personalrat                                                                                                                 

 


Personalratsinformation Nr. 09 vom 14.01.2010

Mit Auslaufen des Tarifvertrages zur Anwendung von Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (Anwendungs-TV Land Berlin) zum 31.12.2009 gilt ab dem 01.01.2010 für die Angestellten des Landes Berlin wieder der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT/BAT-Ost) mit Stand vom 31.Januar 2003. Das heißt:

1. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit nach § 15 BAT/BAT-O für Angestellte wird wieder gelten.

  • Vollbeschäftigte im Tarifgebiet West 38,5 Stunden/wöchentlich
  • Vollbeschäftigte im Tarifgebiet Ost 40,0 Stunden/wöchentlich
  • Für Teilzeitbeschäftigte, mit denen keine feste Stundenzahl vereinbart ist, erhöht sich die Arbeitszeit ebenfalls im entsprechenden Verhältnis.

2. Die nach § 3 Absatz 4 Satz 2 Anwendungs-TV Land Berlin jährlich gewährten zwei Freistellungstage entfallen mit dem Außerkrafttreten des Anwendungstarifvertrages ab 01. Januar 2010 ersatzlos. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der den Arbeitszeitverkürzungstag (sog. „AZV-Tag“) regelnde § 15a BAT/BAT-O bereits mit Tarifabschlüssen vom 31. Januar 2003 mit Wirkung zum 01. Januar 2003 gestrichen wurde. Da die tarifliche Grundlage nunmehr fehlt, ist die Gewährung von AZV-Tagen nicht mehr möglich.

3. Unabhängig davon bleibt § 16 BAT/BAT-O erhalten. Das bedeutet , dass weiterhin der 24.12. und 31.12. frei sind.

Ihr Personalrat


Personalratsinformation Nr. 08 vom 15.10.2009

1. Angebote der UNFALLKASSE Berlin, Seminare 2010

Die Unfallkasse Berlin bietet Seminare 2010 zur Unterstützung der Gesunderhaltung an, z.B.:

Zielgruppe: Lehrer/-innen

  • Workshop: Klassenklima fördern - Zielgruppe: Lehrkräfte der Sek.I und II -
  • Workshop: Belastungen reduzieren im Unterricht  - Zielgruppe: Lehrkräfte der Sek. I und II
  • Workshop: Klassenklima fördern                            - Zielgruppe: Lehrkräfte der Sek. I und II-
  • „Gesundheit fördern im Lehrerberuf- trotz hoher Belastung gesund bleiben“        - Zielgruppe: Lehrkräfte
  • „Selbstbestimmtes Lernen im Sportunterricht- weniger Belastung, mehr Motivation“-
  • „Spaß mit Sicherheit"
  • "Chemisches Experimentieren im NaWi-Unterricht in Grundschulen“
  • „Ringen, Raufen, Kämpfen- ein Thema mit .....      - Zielgruppe: Lehrkräfte aus Grundschulen

Zielgruppe: Erzieher/-innen, Horterzieher/-innen, Sport unterrichtende Lehrkräfte

  • „ Sicher und gesund durch Bewegung und Sicherheitsförderung in Kita und Hort“ - Zielgruppe: Erzieher/-innen aus Kitas und Horten (Klasse 1/2)
  • „ Sicheres Inlineskating“ - Zielgruppe: Sportlehrkräfte, Horterzieher/-innenFachtagung
  • „Bewegte Grundschule“ - Zielgruppe: Lehrkräfte und Erzieher/-innen aus Grundschulen
  • Gewaltprävention in der Grundschule - Zielgruppe: Schulleiter/-innen von Grundsch. und koordinierende Erzieher/-innen OGB (als Tandem) die Ganztagsbetrieb in Grundschulen im Tandem leiten

Weitere Informationen (Termine, Seminarnummern)  finden Sie im unten genannten Heft!!! Das ANMELDEFORMULAR finden Sie als Kopiervorlage im Heft “Seminare 2010" der Unfallkasse, das in allen Schulen ausliegen sollte oder Sie melden sich über die Internetadresse an: www.unfallkasse-berlin.de

2. Information über die Tarifentwicklung für angestellte Lehrkräfte (Angestelltentage)

Angestellten Lehrer/-innen stehen zwei freie Tage außerhalb der Schulferien und die fünf Lebensarbeitszeitkontentage zu. Der Gesamtpersonalrat weist darauf hin, dass auch Fristbeschäftigte und Teilzeitbeschäftigte für zwei Tage freigestellt werden müssen. Ein Tag ist grundsätzlich der letzte Tag vor den Sommerferien. Der zweite Tag ist frei wählbar.

3. Information zum Dienstjubiläum 25 Jahre / 40 Jahre für angestellte Lehrkräfte

Im Übergangs-Tarifvertrag für Lehrkräfte steht im § 29 (1): Für ein 25- und ein 40-jähriges Arbeitsjubiläum gibt es eine Arbeitsbefreiung von einem Arbeitstag. Dieser Tag ist zeitnah zum Jubiläum zu nehmen. 

4. Krankenscheine/Datenschutz

Wir möchten Sie auf die Einhaltung Ihres ganz persönlichen Datenschutzes hinweisen und Sie nochmals über das Rundschreiben RS IV 22/2001 informieren. Krankenscheine werden immer wieder offen im Vorzimmer der Schulleitung an die Sekretärin, die Bürokraft oder die Schulleitung übergeben. So sollte es nicht sein!

Das Rundschreiben sagt dazu:
„Ist die Erkrankung durch ärztliches Attest zu belegen ... reicht der Erkrankte das Attest in einem verschlossenen Umschlag ... seiner Schulleitung ein. Auf dem ... verschlossenen Umschlag sind der Name des Erkrankten sowie der attestierte Erkrankungszeitraum... zu notieren. Dies gilt entsprechend für Folgeatteste. Diese Umschläge sind nicht von der Schulleitung zu öffnen.
Die Prüfung ... obliegt der zuständigen Personalstelle. Der ... Personalstelle sind die ... ärztlichen Bescheinigungen im verschlossenen Umschlag erst nach Beendigung der Erkrankung ... zu übersenden.“

Ihr Personalrat 

 


Personalratsinformation Nr. 06 vom 18.06.2009

Information über die Tarifentwicklung für angestellte Lehrkräfte

Liebe Kolleginnen und Kollegen
,in der letzten Zeit häuften sich Anfragen, ob die zwei freien Tage auch den angestellten Lehrer/-innen zustehen. Dazu möchten wir informieren:Den angestellten Lehrer/-innen stehen zwei freie Tage außerhalb der Schulferien und die fünf Lebensarbeitszeitkontentage zu.Der Gesamtpersonalrat weist darauf hin, dass auch Fristbeschäftigte und Teilzeitbeschäftigte für zwei Tage freigestellt werden müssen. Ein Tag ist grundsätzlich der letzte Tag vor den Sommerferien. Der zweite Tag ist frei wählbar (siehe Anlage auf der Rückseite).

Veränderungen im Personalrat
Yvonne Dunkel (ehemals Berger) hat ihre Arbeit im Personalrat beendet. Vielen Dank für ihre langjährige Mitarbeit und viel Erfolg als neue Schulleiterin der Friedrichshagener Grundschule. Neues Mitglied im Personalrat ist ab Schuljahr 2009/10 Kai Schönauer.

Achtung wichtig!
Die nächste Personalversammlung findet am 12.10.2009 von 12.00 – 14.00 Uhr im FEZ statt. Einladung und Tätigkeitsbericht folgen zu Beginn des neuen Schuljahres.In dringenden Fällen ist der Personalrat während der Sommerferien ab der 2. Ferienwoche donnerstags von 9.00 – 10.00 Uhr im Büro erreichbar.

Ihnen allen erholsame Ferien
Ihr Personalrat


Änderungen im Vorsitz des Personalrats

Auf seiner Sitzung am 23.04.2009 hat der Personalrat Frau Kerstin Trögel zur Vorsitzenden und  Frau Uta Jüttner zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Frau Yvonne Berger ist aus persönlichen Gründen nicht mehr Vorsitzende des Personalrats. Wir möchten uns auf diesem Weg nochmals für ihre langjährig engagierte Arbeit bedanken.Krisenmanagement in SchulenDer Aufbau eines Krisenmanagements gehört zum Aufgabenbereich der Schulleitungen. Für jede Schule sollte ein Krisenplan vorliegen und ein Krisenteam zusammengestellt sein.
Im Krisenplan müssen mögliche Krisensituationen und die notwendigen Interventionen zusammengestellt werden.
Dazu gehören z.B. folgende Aspekte:

  •  Informationskette regeln, einschließlich Vertretungsregelung (intern/ extern)

  • Wer meldet wem?

  • Erreichbarkeit nach Feierabend/ am Wochenende (z.B. Schulleiter/-in)

  • Zuständigkeiten festlegen (Wer hat im Krisenfall vor Ort Entscheidungsbefugnis?)

  • Organisatorisches in der Schule festlegen (jeder Raum hat eine Nummer – innen und außen, bekannter Lageplan, Sammel- und Ausweichplätze, Betreuung der Schüler/-innen durch pädagogische Kräfte)

  • Bei Meldung per Telefon: Was meldet der Anrufer?

  • Rückfragenschema festlegen

  • Information der Eltern (Wer, wann?)

  • Welche Institutionen müssen benachrichtigt werden? (z.B. Polizei, Schulaufsicht)

  • Umgang mit der Presse (Wer redet wann mit wem?)

  • Im Rahmen der Prävention Kooperationen aufbauen (z. B. Schulpsychologen, Polizei)


 

P e r s o n a l r a t s i n f o r m a t i o n   Nr. 27 vom  20.11.2008

1.    Lehrervertreterin* in Zweiten Staatsprüfungen mit Anstellungsbefähigung  (§ 12 Abs. 2 LbiG)Der Personalrat bittet Sie sich als Lehrervertreterin in Zweiten Staatsprüfungen zur Verfügung zu stellen. Was ist eine Lehrervertreterin in einer Zweiten Staatsprüfung? Sie werden von Lehramtsanwärterinnen oder Studienreferendarinnen in die Prüfungsausschüsse berufen und sind damit Interessenvertreterin des Prüflings. Bitte unterstützen Sie die zukünftigen Kolleginnen durch Ihre Bereitschaft, Lehrervertreterin zu werden. Sie erhalten vor den Sitzungen der Kommission alle notwendigen Prüfungsunterlagen und sind für die Zeit der Prüfung vom Unterricht freigestellt. Ihre Schulleiterin hat die Anmeldelisten für

  • Studienrätin (allgemeinbildender Bereich)

  • Studienrätin (berufsbildender Bereich)

  • Lehrerin Lehrerin – mit fachwissenschaftlicher Ausbildung in zwei Fächern 

  • Lehrerin an Sonderschulen/ für Sozialpädagogik

Über o.g. Liste können Sie sich anmelden.

2.    Anträge Teilzeit und Umsetzungen

Zur Erinnerung: Letzter Termin für die Antragsstellung ist der 31.01.2009.

3.    Kindergeld bis 27  Aufruf

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter ruft auf, durch Unterschriften die Forderung zu unterstützen, 
das Kindergeld wieder bis 27 Jahre zu zahlen.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter folgender Adresse:
www.vamv-bundesverband.de
    oder auch an Ihrer Schule.

Ihr Personalrat

* Aus Gründen der Übersichtlichkeit verwenden wir in dieser PR-Info nur die weibliche Sprachform. Selbstverständlich sollen sich männliche Kollegen genau so angesprochen fühlen.


Personalratsinformation Nr. 26 vom 16.10.2008

1. KuraufenthalteSeit dem 01.10.08 ist die neue Verwaltungsvorschrift Nr. 14/2008 über das „Verfahren bei Inanspruchnahme von Kurmaßnahmen“  (Kur-, Heilkur- und Sanatoriumsaufenthalte) in Kraft.
Für Beamte informiert diese Verwaltungsvorschrift über
- die Antragstellung bei der Beihilfe,
- die notwendigen ärztlichen Bescheinigungen,
- den Zeitraum der Gewährung von Kur- und Sanatoriumsaufenthalten.
Für Angestellte informiert diese Verwaltungsvorschrift über Verfahren bei Heilmaßnahmen (Kuren), die durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung oder Rehabilitation bewilligt worden sind. Auf die Terminierung dieser Heilmaßnahmen hat der Arbeitgeber überwiegend keine Möglichkeit der Einflussnahme. Der Kurbewilligungsbescheid ist unverzüglich der Behörde vorzulegen.

2. Hamburger Modell – für Beamte und Angestellte Mit Schreiben vom 17.09.08 hat Senator Zöllner folgendes mitgeteilt:

„Abweichend von der bisherigen Praxis wird künftig auch zugelassen werden, dass Lehrkräfte in der Anfangsphase des Hamburger Modells (also etwa in den ersten sechs Wochen) mit außerunterrichtlichter Tätigkeit beschäftigt werden dürfen, sofern der Arzt dies zum Zwecke der Wiedereingliederung für erforderlich hält.“Damit ist ein weiterer Schritt im Rahmen des Gesundheitsmanagements sowie der Umsetzung der Dienstvereinbarung „Gesundheit“ gemacht worden.

3. Vergleichsentgeld bei AngestelltenAlle Dienstkräfte, die eine Neuberechnung des ab September 2008 gültigen Vergleichsentgeldes erhalten haben, bitten wir zu prüfen, dass der Verdienst von September 2008 exakt der gleiche sein muss wie für August 2008.Bei Nachfragen und Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte an die Bearbeiter/-innen Ihrer Lohn- und Gehaltsstelle.4. Neu bei der Bewertung der Dienstlichen Beurteilungen
ist, dass auch Zwischenbewertungen (oberer und unterer Bereich/ +;-) möglich sind.Ihr Personalrat


Personalratsinformation Nr. 25 vom 25.09.2008

Abrechnung der Arbeitszeitkonten Liebe Erzieherinnen und Erzieher, durch betroffene Erzieher/-innen sind wir darauf hingewiesen worden, dass es zu Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung der Arbeitszeitkonten gekommen ist.
Vor allem betrifft es den Übertrag von einem Quartal zum anderen Quartal, wenn kein Abbau des Kontos stattgefunden hat. Dann sind auf wundersame Weise 
tunden verschwunden.Bitte vergleichen Sie Ihre Auszüge! Wenn Sie feststellen, dass auch bei Ihnen Stunden verschwunden sind, müssen Sie unverzüglich Ihre Ansprüche schriftlich geltend machen. Gemäß § 70 BAT/ BAT-O haben Sie nur sechs Monate rückwirkend Zeit Ihren Anspruch schriftlich geltend zu machen. Bei eventuellen Nachfragen stehen Ihnen Personalratsmitglieder zu der angegebenen Sprechzeit für Erzieher/-innen zur Verfügung.Ihr Personalrat     


Personalratsinformation Nr. 23 vom 08.05.2008

Liebe Kolleginnen und Kollegen,hier die neuesten Informationen vom Hauptpersonalrat (HPR).„Altersteilzeit Beamtinnen und Beamte“Am 10. April 2008 hat das Abgeordnetenhaus das Landesbeamtengesetz (LBG)geändert und den § 35c LBG zur Regelung der Altersteilzeit neu gestaltet.
Die neuen Regelungen beinhalten nun das, was sich ein altersteilzeit-feindlicher Senat gerade noch von den Gewerkschaften hat abhandeln lassen.

  • Ø Möglich erst ab dem 60. Lebensjahr (statt ab dem 55. Lebensjahr).

  • Ausschließlich im „Teilzeitmodell“ (nicht mehr im „Blockmodell“, also die Hälfte der Altersteilzeit voll arbeiten, die zweite Hälfte dann nicht mehr).

  • Monatliche Bezüge von 75% der Vollzeit-Bruttobezüge (statt bisher 83% der Vollzeit-Nettobezüge nach Tabelle).

  • Berücksichtigung von 75% der Vollarbeitszeit für die Versorgungszeiten ( statt wie bisher 90% der Vollarbeitszeit).

  • „Finanzierung“ und „dienstliche Erfordernisse“ müssen gesichert sein (zwingende dienstliche Gründe sind als Ablehnungsgrund nicht mehr gefordert).

  • Die Senatsverwaltungen sollen wie bisher die Altersteilzeitregelung für ihren Bereich ganz oder teilweise aussetzen dürfen.

Diese Regelung gilt noch bis Ende 2009.
Ihr Personalrat         


Personalratsinformation Nr. 22 vom 03.04.2008

Veränderungen beim Hamburger Modell für Beamtinnen und Beamte   Wir möchten Sie auf das neue Rundschreiben I Nr. 11/2008 vom 12.02.08 der Senatsverwaltung für Inneres und Sport aufmerksam machen. Neu ist beim Hamburger Modell, dass Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt im Regelfall ohne Hinzuziehung des amtsärztlichen Dienstes ein ärztliches Attest für die stufenweise Belastbarkeit und die Dauer der Wiedereingliederung anfertigen kann. Die Gesamtdauer des Hamburger Modells sollte in der Regel 6 Monate nicht überschreiten. Die Wiedereingliederungsphase kann maximal bis auf 1 Jahr verlängert werden (Bestätigung durch Betriebsärztin oder Amtsärztlichen Dienst). Dieses ärztliche Attest leiten Sie an die Personalstelle. Die Entscheidung, ob das Hamburger Modell so durchgeführt werden kann, trifft die Dienstbehörde. Bei einer Ablehnung ist der Grund schriftlich anzugeben. Neuer Internetservice der Deutschen Rentenversicherung   http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15844/SharedDocs/de/Navigation/Rente/rentenbeginnrechner__node.html__nnn=true   Die Deutsche Rentenversicherung bietet auf ihrer Internetseite zwei neue Online-Dienstleistungen für gesetzlich Rentenversicherte an. Ein Rentenbeginnrechner hilft den Versicherten bei der Wahl des gewünschten Rentenbeginns, indem er den frühestmöglichen und den regulären Rentenbeginn der Altersrente anhand des Geburtsdatums ermittelt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, per Internet über die "Online-Terminvergabe (eTermin)" bei mehr als 200 Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Beratungstermine zu vereinbaren.Sabbatical   Ein Sabbatical ist eine besondere, zeitlich befristete Form der Teilzeitbeschäftigung. Ein Sabbatical kann sich von einem bis über mehrere Jahre erstrecken und besteht aus Arbeitsphasen, in denen Sie ohne Arbeitszeitverkürzung vollzeitbeschäftigt sind, und einer Freizeitphase, in der Sie vom Dienst freigestellt sind. Während der Gesamtzeit (Arbeits- und Freizeitphase) erhalten Sie anteilige Bezüge. Die Freizeitphase kann frühestens nach der Hälfte des Gesamtsabbaticals beginnen. Der Antrag wird auf dem Dienstweg (über die/den Schulleiter/-in sowie die Dienststelle) an die Personalstelle gestellt und muss den beabsichtigten Beginn, das gewünschte Modell sowie gewünschte Lage der Freizeitphase enthalten. Zur Beachtung für das Sabbatical:

  1. Die Besoldung ist abgesenkt.

  2. Das Ruhegehalt vermindert sich.

  3. Nebentätigkeiten sind genehmigungspflichtig.

  4. Die Änderung des Umfangs oder die vorzeitige Beendigung sind nur auf Antrag und nach Zustimmung der Behörde möglich.

Quellen: -          LBG § 35 a, Teilzeitbeschäftigung-          RS II 62/88 SenBSport vom 05.05.88, „Sabbatical“ -          RS „Lehrer-Sabbatical“ vom 16.06.97 -          AZVO 16.02.05 § 11 (3)  

Bearbeitungszeiten von Beihilfeanträgen  

Am 28.02.2008 beklagte sich der Personalrat schriftlich bei Herrn Senator Dr. Körting über die langen Bearbeitungszeiten der zentralen Beihilfestelle des Landesverwaltungsamtes Berlin (LVwA). Die Behörde legte uns in einem längeren Antwortschreiben die Gründe dar, die wir allerdings nicht so nachvollziehen können.  Als ´Sofortmaßnahmen` für die Behebung oder Abfederung der langen Bearbeitungszeiten bieten sich aktuell nur die nachfolgend dargestellten Maßnahmen an. Seit dem 4. Februar 2008 ist das LVwA dazu übergegangen, Abschlagszahlungen auf Beihilfeanträge zu zahlen. Unter Abwägung aller Interessen stand im Vordergrund, den Beihilfeberechtigten einen pauschalierten Großteil der ihnen zustehenden Beihilfeerstattungen schnellst möglich zukommen zu lassen, damit Zahlungsverpflichtungen beglichen werden können. Dieses Instrument dient nicht der Abarbeitung der gerade im letzten Jahr angewachsenen Antragsrückstände.   Dem Landesverwaltungsamt Berlin und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport war bei dieser Entscheidung durchaus bewusst, dass durch die inzwischen abgeschlossene Gewährung der Abschläge nicht nur für Neuanträge, sondern auch für Wartefälle einmalig eine weitere Verzögerung in der abschließenden Bearbeitung von Beihilfeanträgen entstehen würde. Um die Belastungen für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten, wurde eine vorübergehende personelle Verstärkung bestehend aus bis zu 14 Dienstkräften aus dem Zentralen Personalüberhangmanagement (ZeP) organisiert. Ob diese vorübergehende Personalverstärkung dauerhaft erforderlich ist, hängt davon ab, inwieweit die o.g. mittelfristigen Maßnahmen realisiert werden können.   Neben den genannten Prüfungen sind – wie bereits in der Vergangenheit – verschiedene Maßnahmen ergriffen worden, die regelmäßig aber nur kurzfristig zu einer Verkürzung der Bearbeitungszeiten geführt haben. Hierzu zählen insbesondere kurzfristige Personalverstärkungen, Sonderaktionen auch an Wochenenden, Einschränkungen in der persönlichen und telefonischen Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie interne Organisationsentwicklungsmaßnahmen. Mit den nunmehr zusätzlich identifizierten Maßnahmepaketen werden grundlegende Veränderungen angestoßen, die in absehbarer Zeit nutzbare Potentiale erschließen werden.“ Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hofft, „dass die Maßnahmen Wirkung zeigen und die Bearbeitungszeiten der Beihilfeanträge wieder auf die vereinbarten 20 Arbeitstage zurückgeführt werden.“ Das hoffen wir auch und bleiben weiter am Ball!

Achtung Fristverträgler!   Mit Schreiben vom 19.03.2008 teilte die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung dem Personalrat mit, dass das Enddatum des Schuljahres 07/08 der 16.07.2008 ist. Lehrkräfte, mit denen ein Vertrag bis zum 15.07.2008 abgeschlossen worden ist, müssen die Einbeziehung des 16.07.2008 in ihr Arbeitsverhältnis einfordern! Wichtig!   Senden Sie diese Einforderung an die Personalstelle! Ihr Personalrat    
 Y. Berger, Vorsitzende


Personalratsinformation Nr. 21 vom 14.02.2008

Liebe Kolleginnen und Kollegen,          wir wünschen Ihnen ein gutes neues Jahr 2008 mit viel Gesundheit und natürlich Kraft für all Ihre anstehenden schulischen und privaten Aufgaben. Nachfolgend einige Informationen:

Studientage Aufgrund der Ablehnung des Hauptpersonalrats und auf Druck aller Personalräte und zahlreicher Personalversammlungen musste die Senatsbildungsverwaltung ihr Vorhaben aufgeben, Studientage nur noch außerhalb der Dienstzeit zu genehmigen. Das Rundschreiben wurde ersatzlos zurückgezogen.  Es bleibt bei der alten Regelung, dass die schulischen Gremien selbstständig über die zeitliche Lage eines Studientages entscheiden.

Beihilfe-Übergangsregelung für studierende Kinder Kinder von Beihilfeberechtigten, die seit dem  Wintersemester 2006/2007 an einer Hochschule oder Fachhochschule eingeschrieben sind, gelten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres als berücksichtigungsfähige Angehörige. Die Übergangsregelung gilt nur für die Berücksichtigungsfähigkeit des Kindes.  Sie hat keine Auswirkung auf den Bemessungssatz des Beihilfeberechtigten. Für alle anderen gilt die neue Altersgrenze bis zum 25. Lebensjahr. Denken Sie bei langen Studienzeiten daran, dass während des Studiums die Krankenversicherung nicht gewechselt werden kann. Mehr Informationen dazu finden Sie unter http://www.gew-berlin.de/5950.

Bezahlung von Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigten Auf der Personalversammlung im November 2007 erinnerten wir erneut alle teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte daran, bei Mehrarbeit ihre Ansprüche auf vergütungs- bzw. besoldungsanteilige Bezahlung ab der 1. Stunde geltend zu machen. Während der Anspruch bei den Angestellten seit geraumer Zeit akzeptiert und die Mehrarbeit auf Antrag rückwirkend für 6 Monate vergütungsanteilig bezahlt wird, weigert sich die Senatsverwaltung bei teilzeitbeschäftigten Beamten bis heute, besoldungsanteilig zu bezahlen. Eine verbeamtete Berliner Lehrerin in Teilzeit hatte mit Hilfe des Rechtsschutzes der GEW für ihre geleistete Mehrarbeit bis zur Höhe der Vollbeschäftigung auf gleiche Bezahlung wie eine Vollzeitbeschäftigte geklagt. Das Verwaltungsgericht gab ihr Recht. Gegen dieses Urteil legte das Land Berlin Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht ein, das das Verfahren aussetzte und den Europäischen Gerichtshof anrief. Der EuGH entschied am 6.12.2007 und bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichts in der Sache. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht abschließend urteilen. Man kann davon ausgehen, dass es zugunsten der Teilzeitbeschäftigten entscheidet. Machen Sie die Bezahlung Ihrer Mehrarbeitsstunden geltend. Die Mehrarbeit muss ab der 1. Stunde besoldungsanteilig (nicht nach der Mehrarbeitsvergütungsordnung) bezahlt werden und zwar rückwirkend für 3 Jahre. Sie können Mehrarbeit für die Jahre 2005-2007 geltend machen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie Mehrarbeit geleistet haben. Schulleitungen müssen Informationen darüber 10 Jahre lang aufbewahren.

Lebensarbeitszeitkonto Ihnen gehen z.T. Bescheide über das Lebensarbeitszeitkonto zu, in denen Ihnen die angesammelten Tage für bestimmte Zeiträume mitgeteilt werden. Wir raten Ihnen, diese Bescheide nicht einfach wegzuheften, sondern auf evtl. Fehlerhaftigkeit zu überprüfen.  
Ihr Personalrat     Y. Berger ,  Vorsitzende 

(C) Personalrat Treptow-Köpenick 2009