Personalräte arbeiten auf der Grundlage
des Personalvertretungsgesetztes (PersVG). Zu ihren allgemeinen
Aufgaben gehören unter anderem:
- Maßnahmen, die der Dienststelle und
ihren Angehörigen dienen, zu beantragen,
- darüber zu wachen, dass die für die
Dienstkräfte geltenden Rechts- und
Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge und
Dienstvereinbarungen durchgeführt werden,
- Anregungen und Beschwerden von
Dienstkräften entgegen zu nehmen, und, falls sie
berechtigt erscheinen, auf ihre Erledigung hinzuwirken,
- die Eingliederung und berufliche
Entwicklung Schwerbehinderter und sonstiger
schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen zu
fördern,
- Maßnahmen zur beruflichen Förderung
Schwerbeschädigter zu beantragen
- darüber zu wachen, daß die
Chancengleichheit von Frauen und Männern herbeigeführt
wird, Frauenförderpläne erstellt und durchgeführt
werden.
Um diesen Aufgaben im Interesse der
Beschäftigten nachkommen zu können, beteiligt sich der
Personalrat L&E an anstehenden Maßnahmen der Dienststelle
durch Mitbestimmung oder Mitwirkung. Bei Maßnahmen, die der Mitbestimmung unterliegen,
ist die Zustimmung des Personalrates erforderlich. Stimmt der
Personalrat nicht zu, kann die Maßnahme nicht durchgeführt
werden, bevor nicht in einem genau vorgeschriebenen Verfahren
unter Einbeziehung höherer Instanzen Einigung erzielt wurde.
Dies kann auch zu einer endgültigen Zurückweisung der
vorgesehenen Maßnahme führen. Die Mitwirkung ist ein schwächeres Recht
des Personalrates. Derartige Maßnahmen müssen mit ihm mit dem
Ziel einer Einigung erörtert werden. Die Dienststelle kann die
geplanten Maßnahmen unter Angabe von stichhaltigen Gründen
trotz der Einwendungen des Personalrates durchführen.
Aufgabenbereiche der örtlichen
Personalräte L&E in den Regionen sind u.a.:
| Mitbestimmungsangelegenheiten |
Mitwirkungsangelegenheiten |
| -
Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden |
-
Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden |
| -
Aufstellung des Urlaubsplanes |
-
Anmeldung der Dienstkräfte für den Haushaltsplan |
| -
Verhütung von Unfällen und Gesundheitsschäden |
-
Ausschreibung von Stellen |
| - Gestaltung
der Arbeitsplätze |
-
Abgabe von dienstlichen Beurteilungen |
| - Fort-
und Weiterbildung |
-
Disziplinarverfügungen gegen Beamte |
| -
Hebung der Arbeitsleistung |
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| -
Einstellungen |
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| -
dauerhafte Übertragung höher- bzw. niederwertiger
Tätigkeiten |
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Höher- bzw. Herabgruppierung (Angestellte) |
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| -
Disziplinarmaßnahmen, Kündigungen (Angestellte) |
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| -
Beförderungen, Laufbahnwechsel (Beamte) |
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| -
Versetzungen in den Ruhestand ohne eigenen Antrag |
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Verlängerung der Probezeit |
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| -
Entlassungen von Beamten auf Probe |
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Weitere Aufgabenbereiche aus dem PersVG
werden vom Gesamtpersonalrat (GPR) , der alle Beschäftigten im Bereich der
Senatsschulverwaltung vertritt, oder vom Hauptpersonalrat (HPR), der
alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes des Landes Berlin
vertritt, wahrgenommen.
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