der LehrerInnen und ErzieherInnen
 
 
 
 
 

 
Aktuelles - Neuigkeiten

 

Der Personalrat stellt hier die PowerPoint - Präsentation zum Thema "Der neue Tarifvertrag" zur Verfügung, die auf der
Personalversammlung am 24.10.11 gezeigt wurde. (Für alte PP-Version hier!)


Achtung! Wichtig!

Am 02.09.2010 ging ein Schreiben der Serviceeinheit Personalstelle aus der Flottenstraße, den künftigen Postverkehr betreffend, in allen Schulleitungen/ Schulsekretariaten ein. Hier fordert die Serviceeinheit unter dem Punkt 3:

„Die Post in den verschließbaren Umlaufmappen

  • grundsätzlich ohne Umschläge versenden" (sofern nicht als verschlossen/vertraulich gekennzeichnet)
  • Bitte dies ebenfalls bei den Erkrankungsanzeigen / Gesundmeldungen beachten!

Der Personalrat rät Ihnen daher dringend, Ihre ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen stets mit 
verschlossen/ vertraulich zu kennzeichnen.

Wenn die Umschläge nicht gekennzeichnet sind, können diese in der Schule geöffnet werden!


Stellungnahme des Hauptpersonalrates (HPR)

zum Berliner Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2010/ 11hier!


Dienstvereinbarung Umsetzungen in Kraft

Regelung der Umsetzung von Lehrkräften und dem weiteren pädagogischen Personal wegen vorhandener Personalungleichgewichte (DV Umsetzungen) vom 25.03.2010. Zum Dokument hier!


An alle Kolleginnen und Kollegen mit befristeten und unterbrochenen Arbeitsverträgen:

Sie haben einen Anspruch auf Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld) für 2009 gemäß § 20 TV-L i.d.F.d. Übergangs-TV Lehrkräfte. Überprüfen
Sie, ob Sie die Sonderzahlung vollständig erhalten haben. Die Geltendmachung des Anspruchs auf Neuberechnung und Nachzahlung des Differenzbetrages ist noch möglich.Der Entwurf eines Geltendmachungsschreibens hier. Falls Sie beim Anpassen des Schreibens an Ihre konkrete Situation Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an uns!

Ihr Personalrat.


Anmerkungen des Hauptpersonalrates (HPR) zur neuen Beihilfe-Verordnung des Landes Berlin

Zum Dokument: hier!


 

ARBEITSZIMMER BEI LEHRKRÄFTEN SOFORT ABSETZBAR

Wie der Bundesfinanzhof am 17. September 2009 in einer Pressemeldung bekannt gab, bestehen ernsthafte Zweifel daran, ob das seit 2007 geltende Verbot zur steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern verfassungsgemäß sei. Seit 2007 dürfen Arbeitnehmer, bei denen das häusliche Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet, dieses nicht mehr als Werbungskosten geltend machen.

Die Zweifel des Bundesfinanzhofes haben nun dazu geführt, dass das Bundesfinanzministerium die Finanzämter angewiesen hat, den Eintrag eines Freibetrags in Höhe von maximal 1.250 Euro auf der Lohnsteuerkarte auf Antrag der Steuerpflichtigen zu akzeptieren. Bereits seit April 2009 setzen die Finanzämter die Einkommenssteuer bezüglich der Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers nur noch vorläufig fest. Schon zu diesem Zeitpunkt kamen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der neuen Regelung auf, sodass die Regelung nun beim Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung liegt.

Zwar kann in dem Fall, dass man sich den Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte ein tragen lässt und somit direkt in den Genuss der Steuerminderung kommt, das Risiko einer zu verzinsenden Nachzahlung bestehen, wenn die Regelung nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestehen bleibt. Allerdings ist dieses Risiko angesichts der in der Justiz weitverbreiteten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit sehr gering.
(Aus BLZ 11/2009)

Hinweis des PR

Auch wenn Sie die Kosten für das Arbeitszimmer nicht sofort auf auf der Lohnsteuerkarte eintragen, sollten Sie diese Kosten auf jeden Fall in der jährlichen Steuererklärung geltend machen!


 

Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 10 / 2009
über Altersteilzeit für Lehrkräfte

Die Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 10/2008 vom 24.06.2008 wird mit sofortiger Wirkung aufge­hoben.

Für den Personenkreis der Lehrkräfte, die nach dem 1. August 2009, aber vor dem 1. Januar 2010 das 60. Lebensjahr vollenden, wurde in Nummer 5 der Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 10/2008 vom 24.06.2008 angekündigt, dass im April 2009 eine Entscheidung getroffen werden würde, ob diesen, abweichend von der Praxis, Teilzeit- und Beurlaubungsanträgen nur zum Beginn des Schuljahres und des Schulhalbjahres zu entsprechen, Altersteilzeit mit Beginn der Weihnachts­ferien 2009 bewilligt werden kann.

Seit dem Erlass der o.a. Verwaltungsvorschrift hat sich im Berliner Schuldienst viel geändert. Es gestaltet sich immer schwieriger, in Konkurrenz zu den anderen Ländern junge Lehrkräfte für eine Einstellung in den Berliner Schuldienst zu gewinnen. Um die Konkurrenzfähigkeit Berlins zu ge­währleisten, sind deshalb finanzielle Verbesserungen bei den Vergütungen für die Einstellung neu-er Lehrkräfte beschlossen worden. Zur Aufrechterhaltung eines geordneten Schulbetriebs kann darüber hinaus nicht auf die Arbeitskraft älterer Lehrkräfte verzichtet werden.

Danach ist es nicht mehr möglich, Anträgen auf Gewährung von Altersteilzeit für Lehrkräfte, die nach dem 01.08.2009 das 60. Lebensjahr vollenden, zu entsprechen.

(Hervorhebung durch PR)


Kurzbericht zur PV Region Treptow-Köpenick am 18.05.09

Die Personalversammlung fand in einem etwas anderen Rahmen statt. Die Form der Gesprächsrunde wurde durch die Kolleginnen und Kollegen als sehr positiv eingeschätzt. Als Gesprächspartner standen in der ersten Gesprächsrunde Herr Arnz (SenBWF) und Herr Dittrich (GPR) Rede und Antwort. Die Möglichkeit für Fragen wurde hier durch die Beschäftigten genutzt, um besonders auf die befürchtete Mehrbelastung hin zu weisen. Die zweite Runde wurde mit dem regionalen Schwerpunkt zu einer Information durch Herrn Retzlaff (BezSTR) und Herr Rubbert (Ref.ltr 09). Zu einer großen Diskussion kam es nicht, da anscheinend die Information ausreichte, dass es an keinem Schulstandort zu Schließungen kommen würde und unsere Region Ausnahmeregelungen bekommen würde auf Grund der Randlage. Die Resolution wurde mehrheitlich angenommen.


3. Berliner Gesundheitstag am 12.03.2009 - Betrachtungen eines Neulings
Eine Veranstaltung für Exoten?

Weit gefehlt! Die Aula des Oberstufenzentrums Max - Taut, in der der erste Teil der Veranstaltung stattfand, war äußerst gut gefüllt. Wie ich erfuhr, musste eine Vielzahl von Bildungswilligen sogar abgelehnt werden. Das ließ meine Neugier wachsen, denn m.E. musste die rege Nachfrage auf den guten Erfahrungen vorangegangener Gesundheitstage beruhen. Oder sollte es mit der LehrerInnen- und ErzieherInnengesundheit an den Berliner Schulen inzwischen so schlecht bestellt sein, dass das rege Interesse der KollegInnen dadurch forciert wurde? Einen Tag nach dem Amoklauf eines Siebzehnjährigen fand dieser Gesundheitstag statt und warf ebenso eindringlich seine Schatten auf das Thema Gesundheit. Macht Schule LehrerInnen und SchülerInnen krank? Hatte nicht der Landeselternvertreter Herr Schindler vor kurzem erst festgestellt, dass die Anforderungen im Lehrerberuf nicht höher geworden seien, sondern die Lehrerschaft im Durchschnittsalter nur eben höher liege als bisher?

Ich erwartete nicht, dass es Antworten auf all die Fragen geben könnte. Eine Schweigeminute zur inneren Sammlung - gut! Doch der angekündigte Vortrag eines Freiburger Neurobiologen schien mir eher fern von unserem Schulalltag. Herr Prof. Bauer traf mit seinen Ausführungen jedoch genau den Nerv der ZuhörerInnen. Konnte er doch für alle nachvollziehbar seine Forschungsergebnisse darlegen, die den Zusammenhang von neurobiologischen Prozessen, Sozialverhalten und notwendigen Veränderungen im Schulalltag aufzeigen. Bestätigt wurde, dass Stress den Lehrerberuf zur Schwerstarbeit macht und  dies im Alltag als selbstverständlich hingenommen wird. Für mich kristallisierte sich jedoch heraus, dass Stress nicht geduldet werden darf. Gewalt und Stress bilden eine unheilige Allianz und sorgen maßgeblich für einen hohen Krankenstand an Berliner Schulen. Das verhindert Kontinuität und Verlässlichkeit der persönlichen Bindungen innerhalb der Kollegien sowie zwischen LehrerInnen und SchülerInnen. Soziale Bindungen als wichtigen Baustein des menschlichen Wohlbefindens in der Praxis immer wieder in Frage zu stellen, ist allerdings mehr als leichtsinnig. Unmissverständlich machte Prof. Bauer deutlich, dass man bei Ursachen für die Misere im Bildungs- und Erziehungssystem nicht im Dunkeln tappt, sondern Forschungsergebnisse eine klare Sprache sprechen. Dafür muss sich aber die Politik interessieren und vorhandene Lösungsvorschläge ernst nehmen. Eine wichtige Maßnahme wäre die Reduzierung der Anzahl der SchülerInnen pro Klasse bzw. Hortgruppe und die Herabsetzung der Pflichtstundenzahl der Unterrichtenden. Kontraproduktiv sind abwertende Bemerkungen über angeblich unfähige und/oder unwillige LehrerInnen und ErzieherInnen durch PoltikerInnen in der Öffentlichkeit...


Kollegin der Bouché- Grundschule


Informationen zur Veranstaltung „Gewalt an Schulen – was tun?“

Am 11.3.09 führten der Personalrat und der Bezirkslehrerausschuss eine gemeinsame Informations- und Diskussionsveranstaltung zu diesem Thema durch.  50 Kolleginnen und Kollegen folgten der Einladung. Referenten der Veranstaltung waren Frau Buckwitz (Schulpsychologin), Herr Stephan (verantwortlicher  Schulrat für Gewaltprävention) und Herr Jahnke (Vertreter für das „Buddy“- Projekt). Der Amoklauf von Winnenden an diesem Tag war trauriger aktueller Auftakt  der Veranstaltung. Fragen zum Umgang mit gewaltbereiten Schülern werden oft an den Personalrat gestellt. Deshalb haben wir die wichtigsten Informationen  und Angebote zu diesem Thema für Sie zusammengefasst.

  1. Es existiert das Angebot der Schulpsychologie für betroffene Kolleginnen und Kollegen zur Opferbetreuung!

  2.  An jeder Schule gibt es einen Notfallordner, in welchem man genaue Handlungsanweisungen bei Gewaltvorfällen findet.

  3. Nach den Osterferien wird es nach Aussage von Herrn Stephan einen weiteren Ordner an den Schulen geben (Titel: Jugend und Schule), in dem alle wichtigen Adressen, Telefonnummern und Ansprechpartner/-innen zu finden sind, die man bei Problemen mit Schülern braucht.

  4. Die Polizei, Landeskriminalamt Prävention ( verantw.: Herr Mattausch) bietet Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Umgang mit Aggression und Gewalt im Schulbereich für Lehrer- und Erzieherkollegien an. Informationen unter: www.berlin.de/polizei/praevention/gewalt/anti_gewalt_projekt.html

  5. Die Polizeidirektion 6 bietet vielfältige Präventionsveranstaltungen für Klassen an. 
    Präventionsbeauftragte: Frau Nitschke   Tel.: 4664-665040 Bereich Treptow, 
       
    Herr Kamphus  Tel.: 4664-666040 Bereich Köpenick

  6. Projekte zur Gewaltprävention:
       
    Buddy – Projekt zum sozialen Lernen
        Faustlos – soziales Lernen im Unterricht
        Konfliktlotsen an Schulen
        Denkzeit – ein sozialkognitives Trainingsprogramm
        Kick- Projekt

             R. Wöhlecke
             Vorstandsmitglied im Personalrat und Vorsitzende BLA


Versorgungsrechtliche Auskünfte durch das Landesverwaltungsamt bei 
Altersteilzeit, Beurlaubungen, Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit
    

Stand Februar 2009   

Das Landesverwaltungsamt Berlin teilt mit:
Grundsätzlich sind Auskünfte nach §35f des Landesbeamtengesetzes zu den versorgungsrechtlichen Folgen einer beabsichtigten Reduzierung 
der Arbeitszeit vorgesehen. Es besteht ein Anspruch auf Auskunft bei einer neuen Altersteilzeitbeschäftigung, Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung 
und bei unmittelbar (ca. ein Jahr) bevorstehender Antragsaltersgrenze.Wichtig ist, dass die Anträge vollständig verfasst sind. Die Versorgungsauskunft 
beinhaltet die Aufstellung der gesamten ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten.
Deshalb müssen die Angaben von – wenn auch rein fiktiven – in der Zukunft 
liegenden reduzierten Dienstzeiten angegeben werden.
Darüber hinausgehende Versorgungsauskünfte (z.B. wegen Dienstunfähigkeit) werden nicht erteilt.

Adresse: 
Landesverwaltungsamt Berlin, Fehrbelliner Platz 1, 10707 Berlin
Telefon:       (030) 9012-4304
Vermittlung: (030) 90-0
Fax:            (030) 9012-3158

Internet:       www.berlin.de

Sprechzeiten:   Montag, Dienstag, Freitag von 9.00 –12.00 Uhr


Zöllner hat Beschwerdemanagement eingerichtet  

Bildungssenator Zöllner hat ein schnelles Beschwerdemanagement in seinem Hause eingerichtet. Egal ob Lehrkräfte fehlen, ein Schulbus gebraucht wird oder Konflikte zwischen Eltern und Lehrer/-innen gelöst werden müssen, sollen sich Beschwerdemanager kümmern, Verantwortliche ausfindig machen und Auswege aufzeigen.  

Beschwerdestelle

Benno Linne:                                                                                      9026-5833
Helga Dittmann – Pätsch (Juristin):                                                       9026-5452
Dirk – Christian Stötzer (spezialisiert auf Unterrichtsversorgung):             9026-6030

Infopunkt

Allgemeine Auskünfte:                                                             9026-5000  

Online

Ansprechpartner in den Regionen:        www.berlin.de/sen/bwf/service/ansprechpartner.html


Beamtenversorgung (die GEW informiert)

Nachfolgende Texte zu Sonderfällen bei der Beamtenversorgung finden Sie auf der Seite der GEW Berlin.

  • Beamtenversorgung – Quotelung (= Kürzung) von Dienstzeiten bei Freistellungen (Teilzeit und Beurlaubung) von mehr als einem Jahr)
  • Versorgungsabschläge wegen Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung nach altem Versorgungsrecht

Erstattung der vollen Reisekosten für verbeamtete Lehrkräfte

(Die GEW informiert)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachfolgend erhaltet Ihr einen Link über eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 02.08.2007,  AZ 14 B 04.3576. Das Gericht entschied, dass verbeamteten Lehrern, die auf Anordnung an einer Schüler- oder Klassenfahrt (Dienstreise) teilnehmen, die dafür entstandenen tatsächlichen Aufwendungen erstatten bekommen müssen. Eine von Lehrern unterzeichnete Verzichtserklärung steht dem Anspruch nicht entgegen, da dem Dienstherrn eine solche Vorgehensweise unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung insbesondere der Fürsorgepflicht, verwehrt werden muss.

Das Gericht stützt seine Entscheidung zum einen darauf, dass es sich bei einer Klassenfahrt um eine Dienstreise im Sinne des Gesetzes handelt, deren Reisekosten erstattungsfähig sind. Zum anderen ist das Gericht der Auffasung, dass eine unterschriebene Verzichtserklärung grundsätzlich möglich ist und somit einen Anspruch auf Erstattung entgegen stehen könnte. 

Eine Verzichtserklärung ist allerdings dann unbeachtlich, wenn Gründe der unzulässigen Rechtsausübung vorliegen. Im Rahmen der Fürsorgepflicht des Art 33 Abs. 4 GG ist es Pflicht des Dienstherrn, seinen Bediensteten notwendige dienstlich veranlasste Reisekosten zu erstatten. Verzichtet der Bedienstete freiwillig auf die Erstattung, ist ein Anspruch ausgeschlossen. Ist es jedoch gängige Praxis des Dienstherrn, einen grundsätzlichen Verzicht auf Reisekosten von seinen Bediensteten zu verlangen, um eine Dienstreise zu genehmigen, widerspricht dies einer freien Willensentschließung des Bediensteten. Dieses Verhalten stellt eine unzulässige Rechtsausübung dar.  Näheres erfahrt ihr unter

http://www.vgh.bayern.de/BayVGH/20070920.htm


Dienstvereinbarung Umsetzungen abgeschlossen

Umsetzungen innerhalb der Dienststelle gehören zu den Vorgängen, bei denen der Personalrat weder ein Mitbestimmungs- noch Mitwirkungsrecht hat. Dennoch bereiten sie Personalrat und betroffenen Beschäftigten gerade dann erhebliche Probleme, wenn sie von der Dienststelle angeordnet werden, also unfreiwillig erfolgen. So finden sich die Betroffenen alsbald in der Sprechstunde des Personalrates ein und bitten um Unterstützung. Um willkürliche Entscheidungen, unzumutbare Härten für die Kolleginnen und Kollegen und auch Nachteile für die entsendende Schule zu vermeiden und ein nachvollziehbares, möglichst gerechtes Verfahren bei Umsetzungen zu erreichen, haben Gesamtpersonalrat und Dienststelle im Oktober 2006 die "Dienstvereinbarung Umsetzungen" abgeschlossen. Hierdurch wird der örtliche Personalrat bei unfreiwilligen Umsetzungen einbezogen und kann in den Sitzungen der Paritätischen Kommission kontrollieren, ob die in der Dienstvereinbarung festgelegten Verfahrensschritte durch Dienststellenleitung, Schulaufsicht und Schulleitung eingehalten werden. Der Text der DV Umsetzungen: download hier!


Lebensarbeitszeitkonten (LAZK)

Bevor Sie als Beamtin/ Beamter in den Ruhestand gehen, achten Sie dringend auf folgende Punkte:

Nehmen Sie rechtzeitig die Ihnen zustehenden LAZK - Tage, die sich auf Ihrem Arbeitszeitkonto angesammelt haben, in Anspruch. Fragen Sie rechtzeitig (spätestens ¼ Jahr vor Ihrem Eintritt in den Ruhestand) bei der für Sie zuständigen Personalstelle nach, wie viele Tage sich auf Ihrem LAZK- Konto angesammelt haben. Die Personalstelle ist verpflichtet, Sie über Ihren aktuellen Kontostand zu informieren. Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen früher als vorgesehen aus dem Dienst ausgeschieden sind und dadurch die LAZK- Tage nicht in Anspruch nehmen konnten, haben die Möglichkeit, sich den Gegenwert für die nicht eingelösten Tage in Geld auszahlen zu lassen. Das Geld wird aber nur auf einen vorher gestellten Antrag hin ausgezahlt. Letzteres ist eine Kann-Bestimmung.


Einjähriges Sabbatical

Nach Auskunft der SE P gibt es nun auf Grundlage der Arbeitszeitverordnung für Beamtinnen und Beamte auch das einjährige Sabbatical. Hier arbeiten Sie ein Schulhalbjahr voll und sind dann ein Halbjahr voll freigestellt. Während des gesamten einjährigen Zeitraumes erhalten sie die Hälfte der regulären Bezüge.


Ansprüche anmelden: Teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Bezahlung von Mehrarbeit

Unter diesem Titel hat die GEW Berlin eine Mitteilung zum aktuellen Stand in den Klageverfahren und zu den Konsequenzen veröffentlicht.
Bei Interesse klicken Sie hier:
Achtung: dies ist ein externer link!!


Verfahren bei Krankheitsvorgängen... [10.05.01]

Wie sollten Sie künftig (-oder auch weiterhin?!) mit Ihrer Krankschreibung verfahren? Wir sehen zwei Möglichkeiten, die den gebotenen Datenschutz gewährleisten:

  • Variante a.) (Regelung der Innenverwaltung): Jede/r Beschäftigte hat das Recht, ... Krankschreibungen direkt bei der Personalstelle... einzureichen. Allerdings sind die Beschäftigten gehalten, ihre Einsatzstelle/Schule über Tatbestand und Dauer der Krankschreibung (z.B. per Telefon) zu unterrichten.
  • Variante b.) (aus dem o.g. Rundschreiben als Möglichkeit und nicht als Pflicht): ...ist das Attest (Krankenschein) in einem verschlossenen Umschlag der Schulleitung zu übergeben. Auf dem Umschlag ist der Name, die Personalnummer sowie der Beginn und das voraussichtliche Ende der Krankschreibung zu vermerken.

Der Personalrat empfiehlt Ihnen dringend, eine der beiden Varianten zu wählen und die Krankschreibung keinesfalls offen an die Schulleitung zu reichen. In den zurückliegenden Jahren sind dem Personalrat Fälle bekannt geworden, in denen Schulaufsichtsbeamte auf Grund des Arztstempels Auskünfte über den erkrankten Kollegen/ die Kollegin beim behandelnden Arzt eingefordert und diese teilweise auch erhalten haben!!!


 

  (C) Personalrat Treptow-Köpenick 2009